Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absolute Revisionsrüge in Bezug auf Verhandlung einer Strafkammer mit Hilfsschöffen ohne ausgelosten Hauptschöffen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GVG § 47
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 06.10.1982 - Ns 143/82
- OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
Papierfundstellen
- MDR 1983, 866
- NStZ 1984, 231
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ;… GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).Ein derartiger zusätzlicher Bedarf besteht nicht, wenn eine ordentliche Sitzung lediglich vorverlegt wird (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; Beschluß vom 31. Januar 1979).
Irrige Vorstellungen des Vorsitzenden bei der Terminsbestimmung sind rechtlich ohne Belang (BGHSt 16, 63).
- BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61
Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ;… GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).Ein derartiger zusätzlicher Bedarf besteht nicht, wenn eine ordentliche Sitzung lediglich vorverlegt wird (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; Beschluß vom 31. Januar 1979).
- BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ;… GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).Ein derartiger zusätzlicher Bedarf besteht nicht, wenn eine ordentliche Sitzung lediglich vorverlegt wird (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; Beschluß vom 31. Januar 1979).
- BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
Das Gerichtsverfassungsgesetz will Willkür bei der Zusammensetzung der Richterkollegien verhindern und verlangt deshalb, daß diese für einen bestimmten Zeitabschnitt im voraus festgelegt wird (BGHSt 15, 107). - BGH, 26.05.1961 - 2 ARs 46/61
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
Wenn in einer Woche, in der ein ordentlicher Sitzungstag zur Verfügung steht, nur an einem Tag verhandelt wird, findet, um welchen Tag auch immer es sich handelt, an dem Tag die ordentliche Sitzung der Strafkammer in dieser Woche statt (BGHSt 16, 83 [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]). - BGH, 31.01.1979 - 4 StR 653/78
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Anberaumung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ;… GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).
- BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94
Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich folgendes: Außerordentliche Sitzungen unter Hinzuziehung von Hilfsschöffen nach § 47 GVG sind im Rahmen einer ordentlichen Strafkammer in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann für unbedenklich erachtet worden, wenn sie wegen des zusätzlich erforderlichen Verhandlungsbedarfs neben den ordentlichen Sitzungstagen anberaumt werden, nicht aber an deren Stelle stattfinden (std. Rspr.: BGHSt 11, 54; 16, 63, 65; 37, 324;… BGH GA 1980, 68; vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 1984, 231 m. Anm. Katholnigg;… Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 2. Aufl., § 47 Rdnr. 2). - BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04
Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen; …
"Außerordentlich" im Sinne von § 47 GVG sind Sitzungen nur dann, wenn sie wegen des zusätzlichen Bedarfs an Hauptverhandlungstagen anberaumt werden, weil eine sachgemäße Durchführung der zu terminierenden Hauptverhandlung an den ordentlichen Sitzungstagen nicht möglich ist; sie müssen also zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht an ihrer Stelle abgehalten werden (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 11, 54 ff.; 16, 63; 37, 324; 41, 175 f.; 43, 270 f.;… BGH GA 1980, 68; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1984, 231, mit Anm. Katholnigg). - BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90
Anberaumung außerordentlicher Sitzung
a) "Außerordentlich" im Sinne von § 47 GVG sind Sitzungen nur dann, wenn sie wegen des zusätzlichen Bedarfs an Hauptverhandlungstagen anberaumt werden, weil eine sachgemäße Durchführung der zu terminierenden Hauptverhandlung an den ordentlichen Sitzungstagen nicht möglich ist (…Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 45 GVG Rdn. 1;… Kissel GVG § 47 Rdn. 2; vgl. auch BGHSt 11, 54, 55; 16, 63, 65; BGH, Beschluß vom 29. November 1978 - 4 StR 570/78; OLG Stuttgart NStZ 1984, 231 mit Anmerkung Katholnigg).